

Der Ehrenausschuss besteht aus dem Vereinsvorsitzenden als Vorsitzendem, dem Bereichsleiter Kommunikation, sowie in der Regel aus 2 weiteren Mitgliedern, die durch den Vorstand bestimmt werden.
Aufgabe des Ehrenausschusses ist es, alle in Verbindung mit Ehrungen notwendigen oder im Vereinsinteresse wünschenswerten Regelungen vorzubereiten und dem Vorstand zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Es ist ein Protokoll zu führen.
Die Ehrungen sind in würdigem Rahmen anlässlich:
1. einer Mitgliederversammlung oder
2. einer Vereinsfestlichkeit
durch den Vorsitzenden bzw. durch den Kreisverbandsvorsitzenden oder deren Vertreter bzw. Beauftragte vorzunehmen. Bei Abwesenheit des zu Ehrenden ist die Ehrung im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung nachzuholen. Den Mitgliedern, die auch beim zweiten Ehrungstermin unentschuldigt abwesend sind kann die Ehrung zugestellt werden.
Grundlage hierzu ist die Bestimmung aus § 5 der Vereinssatzung. Ergänzend wird festgelegt:
1. Die Ehrenmitgliedschaft durch passive Mitglieder wird erworben:
1. ab 60 Lebensjahren bei mindestens 30 Jahren Mitgliedschaft
2. ab 65 Lebensjahren bei mindestens 25 Jahren Mitgliedschaft
3. ab 70 Lebensjahren bei mindestens 20 Jahren Mitgliedschaft
2. Die Ehrenmitgliedschaft durch aktive Mitglieder wird ab 60 Lebensjahren bei mindestens
20 Jahren Mitgliedschaft erworben, wenn davon mindestens 10 Jahre aktive Vereinsarbeit
geleistet wurde.
3. Der Verein kann für verdienstvolle Vorsitzende bzw. Dirigenten die Titel Ehrenvorsitzender bzw.
Ehrendirigent vergeben. Darüber entscheidet der Vorstand. Mit diesen Titeln ist automatisch
die Ehrenmitgliedschaft nach §5 Absatz 2 der Satzung verbunden.
Eine vorzeitige Ehrenmitgliedschaft kann auf Vorschlag des Ehrenausschusses verliehen werden, wenn das Mitglied besondere Verdienste um den Verein erworben hat.
Zur Ehrung besonders herausragender Verdienste um den Musikverein Stadtkapelle Oberriexingen e.V. kann auf Beschluss des Vereinsvorstandes die Ehrenmedaille überreicht werden. Zusätzlich zur Ehrenmedaille erhält das Mitglied eine Ehrenurkunde.
Besonders herausragende Verdienste um den Musikverein Stadtkapelle Oberriexingen e.V. sind eine nachhaltige ehrenamtliche Unterstützung in der Vereinsarbeit zum erfolgreichen Erreichen der in der Vereinssatzung und in der Geschäftsordnung genannten Vereinsziele.
Für den Erhalt der Ehrenmedaille ist Voraussetzung, dass das Mitglied bereits seit mindestens 5 Jahren die Ehrenmitgliedschaft des Vereines besitzt.
Grundlage für die Verleihung von Ehrennadeln an langjährige aktive und passive Mitglieder ist die geltende Ehrungsordnung des Blasmusikverbandes Baden-Württemberg e.V. Danach beantragt der Verein für seine aktiven Mitglieder die Ehrungen beim Blasmusikverband Baden-Württemberg e. V.
Zusätzlich erhält das Mitglied vom Verein eine Vereinsnadel für seine langjährige Mitgliedschaft gemäß folgender Aufstellung:
Zum Geburtsjubiläum erhält das betreffende Mitglied ein Geschenk. Die Überreichung erfolgt durch ein Mitglied des Vorstandes. Bei Verhinderung der Mitglieder des Vorstandes kann die Gratulation des Vereins von einem durch den Vorstand ermächtigten Mitglied überbracht werden. Die Auswahl des Geschenkes liegt im Ermessen des Vorstandes. Als Geburtsjubiläen gelten:
1. bei passiven Mitgliedern der 50., der 60. und der 70. Geburtstag, sowie danach im
5 jährigen Turnus
2. bei aktiven Mitgliedern der 40., der 50., der 60. und der 70. Geburtstag, sowie danach im
5-jährigen Turnus.
Dem Jubilar wird ferner das Spielen eines Musikständchens angeboten.
Beim Tod eines Ehrenmitglieds oder eines aktiven Mitglieds sowie deren Ehegatten wird auf Wunsch unentgeltlich die musikalische Umrahmung der Trauerfeierlichkeit übernommen.
Bei Ehrenmitgliedern und aktiven Mitgliedern wird zur Beerdigung die Vereinsfahne mitgeführt, die Musiker erscheinen in Uniform. Durch ein Mitglied des Vorstandes wird ein Kranz bzw. ein Blumengebinde mit Schlaufe (Schale) am Grab niedergelegt.
Bei allen anderen Mitgliedern wird auf Anfrage und gegen ein Entgelt, welches vom Vorstand festgelegt wird, ebenfalls die musikalische Umrahmung der Trauerfeierlichkeit übernommen.
Darüber hinausgehende Regelungen sind im Einzelfall vom Vorstand festzulegen.
Diese Ehrenordnung tritt zum 26. November 2010 in Kraft.