

1.1 Bereich Finanzen und Mitglieder
1.2 Bereich Jugendausbildung
1.3 Bereich Musik
1.4 Bereich Wirtschaft und Organisation
1.5 Bereich Kommunikation
Über Erweiterungen und Änderungen der unter den Bereichen aufgeführten Themen beschließt der Vorstand. Für bereichsübergreifende Themen können Arbeitskreise eingesetzt werden. Die Geschäftsordnung ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen.
Der Vorstand setzt sich gemäß § 8 der Satzung wie folgt zusammen:
1. 1. Vorsitzender.
2. 2. Vorsitzender.
3. Leiter Bereich Finanzen und Mitglieder.
4. Leiter Bereich Jugendausbildung.
5. Leiter Bereich Musik.
6. Leiter Bereich Wirtschaft und Organisation.
7. Leiter Bereich Kommunikation.
8. beigeordnetes Vorstandsmitglied.
Der Vorstand entscheidet über alle laufenden Angelegenheiten des Vereins und Beschlüsse der Geschäftsbereiche, soweit nicht die Mitgliederversammlung nach den Bestimmungen der Satzung zuständig ist. Er beruft für überfachliche Aufgaben gegebenenfalls Arbeitskreise ein. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Stellvertreter werden in den Bereichen benannt und vom Vorstand bestätigt. Sie sind im Vorstand aber nicht stimmberechtigt. Die Bereiche führen für ihre Sitzungen ein Ergebnisprotokoll, welches dem Vorstand vorzulegen ist. Bei externen und internen Veranstaltungen, Sitzungen usw. ist der Vorstand zu informieren.
3.1 Der 1. Vorsitzende führt die Geschäfte des Vereins, er vertritt die Interessen des Vereins und repräsentiert ihn nach innen und nach außen. In dieser Aufgabenstellung besitzt er Richtlinienkompetenz.
3.2 Der Vorsitzende ist Vertreter des Vereins nach §26 BGB und alleinvertretungsberechtigt.
3.3 Der Vorsitzende leitet den Vorstand und seine Sitzungen und ist gemeinsam mit den jeweiligen Leitern
der Bereiche für die Durchführung der gefassten Beschlüsse verantwortlich.
3.4 Er ist zuständig für die Delegation an die Bereiche.
3.5 Er legt in Zusammenarbeit mit dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Bereichsleiter Kommunikation die Termine der Sitzungen fest.
3.6 Er ist über Sitzungen der Bereiche zu informieren und hat das Recht zur Teilnahme an deren Sitzungen.
3.7 Er führt den Vorsitz im Ehrungsausschuss, führt die Ehrungen durchund leitet die Mitgliederversammlung.
3.8 Er koordiniert und initiiert die Sponsoringaktivitäten des Vereins.
Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit. Er unterstützt den 1. Vorsitzenden in der Erfüllung seiner Aufgaben.
4.1 Der Stellvertretende Vorsitzende ist wie der Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt und Vertreter des Vereins nach §26 BGB.
4.2 Ist der 1. Vorsitzende verhindert, so wird er vom 2. Vorsitzenden in allen Rechten und Pflichten vertreten. Im Innenverhältnis soll der 2. Vorsitzende nur tätig werden, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.
5.1 Der Bereich Finanzen setzt sich zusammen aus:
5.2 Der Leiter des Bereichs Finanzen und sein Stellvertreter werden durch die Mitgliederversammlung des Vereins gewählt. Die Aufgabenverteilung wird im Bereich intern geregelt. Der Leiter des Bereiches leitet dessen Sitzungen und berichtet dem Vorstand.
5.3 Der Stellvertreter (m/w) des Bereichs Finanzen und Mitglieder wird bei Abwesenheit des Bereichsleiters zu den Sitzungen des Vorstandes geladen und übt das Stimmrecht für den Bereich in der Vorstandssitzung aus.
5.4 Der Bereichsleiter ist gemäß Satzung verantwortlich für sämtliche Kassengeschäfte. Insbesondere gehören dazu:
5.5 Aufgaben der Bereichsmitglieder:
Die Bereichsmitglieder unterstützen den Bereichsleiter in seinen Aufgaben. Dazu überträgt der Bereichsleiter Aufgaben ganz oder teilweise an einzelne oder mehrere Bereichsmitglieder. Diese Aufgaben können themenbezogen (Schüler-/Lehrerabrechnung, Reisekasse) oder projektbezogen (Kassentechnische Durchführung und Abrechnung einer Veranstaltung) sein.
6.1 Der Bereich Jugend setzt sich zusammen aus:
Der Bereichsleiter Jugend muss musikalisch vorgebildet sein.
6.2 Der Leiter des Bereichs Jugendausbildung wird durch die Mitgliederversammlung des Vereins gewählt. Die Aufgabenverteilung wird im Bereich intern geregelt. Der Leiter des Bereiches leitet dessen Sitzungen und
berichtet dem Vorstand.
6.3 Aufgaben:
7.1 Der Bereich Musik setzt sich zusammen aus:
Der Bereichsleiter Musik muss musikalisch vorgebildet sein.
7.2 Der Leiter des Bereichs Musik wird durch die Mitgliederversammlung des Vereins gewählt. Die Aufgabenverteilung wird im Bereich intern geregelt. Der Leiter des Bereiches leitet dessen Sitzungen und berichtet dem Vorstand.
7.3 Aufgaben:
Die Registerführer bilden ein beratendes Gremium bei allen grundsätzlichen und besonders wichtigen Entscheidungen im Orchester und sind im Vorfeld zu hören.
7.4 Inventarverwaltung:
7.5 Notenverwaltung:
8.1 Der Bereich Wirtschaft und Organisation setzt sich zusammen aus:
Der Bereich ist verantwortlich für die Planung und Durchführung von wirtschaftlichen Veranstaltungen
8.2 Der Leiter des Bereichs Wirtschaft und Organisation wird durch die Mitgliederversammlung des Vereins gewählt. Die Aufgabenverteilung wird im Bereich intern geregelt. Der Leiter des Bereiches leitet dessen Sitzungen und berichtet dem Vorstand.
Aufgaben:
8.3 Planung:
8.4 Organisation:
8.5 Durchführung:
Für die Durchführung überträgt der Bereichsleiter Aufgaben ganz oder teilweise an einzelne oder mehrere Bereichsmitglieder.
8.6 Inventarverwaltung:
9.1 Der Bereich Kommunikation setzt sich zusammen aus:
9.2 Der Leiter des Bereichs Kommunikation wird durch die Mitgliederversammlung des Vereins gewählt. Die Aufgabenverteilung wird im Bereich intern geregelt.
9.3 Der Leiter des Bereiches leitet dessen Sitzungen und berichtet dem Vorstand.
9.4 Aufgaben:
9.5 Ehrungen:
Das beigeordnete Vorstandsmitglied wird von der Mitgliederversammlung gewählt und übernimmt im Vereinsvorstand Sonderaufgaben.
1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
2. Als Mitglied des Blasmusik-Kreisverbandes Ludwigsburg ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Geburtsdatum, Instrument, Adresse und Kontaktdaten (Telefon, Fax, eMail); bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) zusätzlich die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.
3. Pressearbeit
Der Verein informiert die regionale Tagespresse sowie das Mitteilungsblatt der Stadt Oberriexingen über Prüfungsergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt den Blasmusik-Kreisverband Ludwigsburg von dem Widerspruch des Mitglieds.
4. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung.
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten in der Vereinszeitschrift bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Wertungsspielen.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
5. Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts
durch den Vorstand aufbewahrt.
Mit den Aufgaben erhalten die Bereichsmitglieder die Befugnisse übertragen, die zur Erfüllung der Aufgabe notwendig sind.
Die Bereichsmitglieder dürfen im Innen- und Außenverhältnis nur innerhalb der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse tätig werden. Sie müssen den Bereichsleiter auf dem Laufenden halten und sind ihm jederzeit zur Auskunft verpflichtet.
Die Bereichsmitglieder haben über sämtliche Informationen die sie in Ausführung ihrer Tätigkeit aus dem Bereich Finanzen und Mitglieder erlangen nach außen hin Stillschweigen zu wahren. Die Schweigepflicht gilt über die Dauer der Mitgliedschaft im Bereich hinaus.
Bei Beendigung der Aufgabe sind sämtliche Unterlagen dem Bereichsleiter herauszugeben. Ein Zurückbehalten von Kopien (analog und/oder digital) ist nicht zulässig.
Bei Missbrauch von Befugnissen oder bei Tätigkeiten, die geeignet sind dem Verein zu schaden, kann der Bereichsleiter in Absprache mit dem Vorstand das Bereichsmitglied fristlos von sämtlichen Befugnissen entbinden.
Oberriexingen, 19.03.2011